Wer in schmalen Anwohnerstraßen außerhalb der erlaubten Parkzonen sein Auto abstellt, verhindert unter Umständen, dass ZKE-Mitarbeiter in der entsprechenden Straße die Mülltonnen ordnungsgemäß leeren können. Darauf verweist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) der Landeshauptstadt Saarbrücken. Regelmäßig kommt es in vielen Straßen zu Problemen bei der Müllabfuhr durch verkehrswidrig parkende Fahrzeuge.
Besonders problematisch ist die Abfuhr in zugeparkten Sackgassen wie zum Beispiel der Straße „Bruchschneidersdell“ in Alt-Saarbrücken oder der Schaumbergstraße in Malstatt. Dort konnte der ZKE häufig keine Mülltonnen leeren. In Einbahnstraßen, beispielsweise am Staden, ist die Müllabfuhr ebenfalls häufig erschwert, wenn Straßeneinmündungen durch Fahrzeuge blockiert sind. Wichtig ist auch, dass Autofahrer Kurvenbereiche nicht zuparken, da die Müllfahrzeuge durch ihre Größe wesentlich weiter ausschwenken als PKWs.
Auch wenn Einbahnstraßen und Sackgassen nur teilweise versperrt sind, können die Mitarbeiter des ZKE oftmals gar keine Anwesen der betroffenen Straße anfahren. Denn gemäß Verkehrsrecht gilt das Rückwärtsfahren von Müllsammelfahrzeugen als gefährlicher Verkehrsvorgang, der grundsätzlich zu vermeiden ist. Auch in beide Richtungen befahrbare Straßen, wie zum Beispiel die Friedhofsallee in Alt-Saarbrücken, können wegen falsch abgestellter Autos oft erst nach mehreren Versuchen vom ZKE erreicht werden.
Um Autofahrer auf ihre Parkvergehen aufmerksam zu machen, verteilt der ZKE Hinweis-Flyer. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung leiten ZKE-Mitarbeiter an das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei weiter. Des Weiteren wird versucht, die Leerung der Tonnen zu einem anderen Termin nachzuholen.
Nur wenn die Fahrzeuge des ZKE alle Straßen ungehindert anfahren können, ist gewährleistet, dass der Abfall in der Stadt sicher und geregelt entsorgt werden kann. ZKE-Pressesprecherin Judith Pirrot appelliert deshalb an Autofahrer: „Ein rücksichtsvolles Parkverhalten ist im Sinne aller Anwohner einer Straße. Verkehrswidrig parkende Fahrzeuge verhindern nicht nur die Erbringung von Dienstleistungen wie die des ZKE, sondern behindern im Notfall sogar Einsatzkräfte wie zum Beispiel die Feuerwehr.“