Wie bereits berichtet, kam es wiederholt in der jüngeren Vergangenheit vermehrt zu Betrugsfällen gegenüber Senioren.
Eine häufig angewandte „Masche“ ist hierbei, dass sich potentielle Straftäter als Polizeibeamte ausgeben und hierdurch das Vertrauen der angerufenen Personen erwecken wollen. In Wirklichkeit beabsichtigen sie aber, dass ihnen Wertgegenstände ausgehändigt werden oder das Gewinnen von Informationen für mögliche spätere Straftaten.
Eine andere oft angewandte Masche ist der sog. „ Enkeltrick“. Hierbei geben sich sog. „ Trickbetrüger“ als Angehörige aus und täuschen einen Notfall vor durch den sie dringend einen größeren Geldbetrag brauchen.
Im Bereich St. Wendel wurden am 07.06.18 beiden Varianten versucht.
So meldete sich eine unbekannte Anruferin bei einer alleinstehenden Seniorin aus St. Wendel. Sie gab sich als deren Schwiegertochter aus. Da sie kurzfristig in Geldnöte geraten sei, benötige sie rasch einen größeren Geldbetrag.
Die Seniorin erkannte aber, dass es sich nicht um ihre Schwiegertochter handelt. Sie setzte sich mit der „richtigen“ Schwiegertochter in Verbindung. Hierbei stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um einen Betrugsversuch gehandelt hatte und es wurde Anzeige bei der Polizei erstattet.
Im 2. Fall meldete sich ein Anrufer bei einer Seniorin aus dem St. Wendeler Stadtteil Bliesen.
Der Anrufer teilte der Frau mit, dass in der Nachbarschaft eingebrochen wurde und deswegen jetzt hier besondere polizeiliche Maßnahmen eingeleitet würden.
Der Anruferin merkte aber sofort, dass es sich nicht um einen echten Polizeibeamten handelte und beendete das Gespräch bevor der Anrufer bei ihr persönliche Lebensumstände ausspionieren konnte .
Auch sie informierte umgehend die Polizei. Hier bestätigte sich, dass nicht die Polizei bei ihr angerufen hatte.
Anlassbezogen warnt die Polizei St. Wendel auch weiter vor solchen Anrufen von „ falschen Polizeibeamten“ und vor den genannten „ „Enkeltrickfällen. Sollte in den Fällen von „Anrufen von falschen Polizeibeamten“ eine Telefonnummer angezeigt werden, so rät die Polizei nicht etwa sorglos die durchgegebene Telefonnummern des Anrufers zurückzurufen, sondern über die veröffentlichen Telefonnummern der Polizei zurückzurufen.