66620 Nonnweiler (ots) – Am 23.02.2022 leistete die PI Nordsaarland Amts -und
Vollzugshilfe auf Anfrage des amtstierärztlichen Dienstes vom Veterinäramt des
Saarlandes. Anlass war die Überprüfung der Hundehaltung und mögliche Wegnahme
der Hunde in einem Anwesen in 66620 Nonnweiler-Kastel, In der Meß. Den
einschreitenden Beamten bot sich ein erschreckendes Bild vor Ort.
Hundeexkremente und Unrat waren in der gesamten Wohnung verteilt. In der Folge
mussten acht (8) Hunde mitgenommen werden. Die Hundehalter, eine 37-jährige Frau
und ein 45-jähriger Mann, zeigten sich zwar während der Maßnahme kooperativ,
aber in der Vergangenheit gab es vermehrt Beschwerden bzgl. der Hundehaltung aus
der Anwohnerschaft, was letztlich auch zu dem Einschreiten führte. Den
Hundehaltern wurde an Ort und Stelle von Amts wegen ein Hundehalteverbot
ausgesprochen und die Zustände wurden vom Landesveterinäramt ausführlich
fotografisch dokumentiert. Da in dem Haushalt auch drei (3) Kinder wohnen,
musste der Umstand dem zuständigen Jugendamt gemeldet werden, wobei angemerkt
werden muss, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Maßnahme keinen verwahrlosten
oder kränklichen Eindruck machten.
Quelle: Polizei Nordsaarland