In einer gut anderthalbstündigen Pressekonferenz erläuterte die Präsidentin des Saarländischen Rechnungshofes die wesentlichen Punkte ihres Jahresberichtes 2021. Auch eine perspektivische Betrachtung trug Dr. Annette Groh vor, die vor allem eins klar werden lies: Der gewählte Weg der Landesregierung das Land mittels eines Transformationsfonds für den Strukturwandel zukunftssicher zu machen, sei angesichts einiger Unwägbarkeiten risikobehaftet. Der Schuldenstand würde Ende 2022 auf einen Höchststand von 18,1 Milliarden Euro anwachsen. Auf die engen verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Sondervermögen hatte der Rechnungshof bereits vor zwei Wochen in einer „Beratenden Äußerung“ vor dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages verwiesen.
Ein beträchtlicher Teil der Ausführungen von Dr. Annette Groh drehte sich um die Ausgaben aus dem Sondervermögen „Pandemie“ der Großen Koalition. Hierbei erhielten zwei Positionen besonderes Augenmerk der Prüfer: Die Punkte „Ausbau von Giganetzen“, im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Pandemie mit 100 Mio. Euro veranschlagt und der Titel „Moderne Mobilität“, für den insgesamt 50 Mio. Euro veranschlagt wurden. Bei Ersterem wurden Zweifel daran geäußert, ob die Maßnahme überhaupt eine Auswirkung auf die Bewältigung der Pandemie haben würde. Noch drastischer beurteilte der Rechnungshof die Postion „Mobile Mobilität“: „Es handelt sich bei dem Titel moderne Mobilität um eine globale Ermächtigung, die dem haushaltsrechtlichen Bestimmungsgrundsatz widerspricht und sich angesichts der inhaltlichen Beliebigkeit jeder Kontrolle entzieht. Im Ergebnis kommt diesem Titel die Funktion einer Befugnis zur inhaltlich und zeitlich nahezu unbegrenzten Kredit Aufnahme auf Vorrat zu.“
Die Prüfung der Handwerkskammer hatte bereits im Vorfeld für Wirbel gesorgt. So sehen sich der Präsident der HWK, Bernd Wegner und sein ehemaliger Hauptgeschäftsführer, Dr. Arnd Klein-Zirbes, schwerwiegenden Anschuldigungen gegenüber. Aber auch darüber hinaus wird der Organisation ein miserables Zeugnis ausgestellt: „Der Rechnungshof erwartet von der Handwerkskammer, künftig die strikte Einhaltung einschlägiger landesrechtlicher Vorschriften, verweist auf einen erheblichen Optimierungsbedarf in den Bereichen Organisation, Beschaffung und Controlling und fordert eine kritische Überprüfung der Landesförderung für die saarländische Meister – und Technikerschule.“
Keineswegs besser kommt die Hochschule der Bildenden Künste (HBK) weg. Dort wurde bei der Prüfung, die im Gegensatz zur Handwerkskammer noch nicht abgeschlossen ist, ein Konto entdeckt, das Zahlungsvorgänge in Höhe von einer Million Euro im Zeitraum von vielen Jahren dokumentierte, aber nicht vom Haushalt der HBK erfasst wurde. Davon wurden Beträge in sechsstelliger Höhe ausgezahlt, die nur unzureichend oder ganz ohne Beleg erfolgten.
Ein Lob erhielt indes die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, die nach einem miserablen Prüfungsergebnis vor mehr als 10 Jahren sich nun ganz anders aufgestellt zeigte. „Sie hat gezeigt, dass die geprüften Stellen – Ministerium für Bildung und Kultur, Saarländischer Kulturbesitz, so Ministerium für Inneres, Bauen und Sport – nicht nur bemüht waren, Kritikpunkte aufzugreifen und zu beheben. Es ist ihnen in weiten Teilen auch gelungen.“ Lediglich die beharrliche Weigerung des Ministeriums für Bildung und Kultur, Förder Richtlinien zu erlassen, habe den insgesamt positiven Eindruck der Prüfung getrübt.
Auch die Sanierung und der Umbau zur Barrierefreiheit saarländischer Bahnhöfe war ein Thema während der Vorstellung des Jahresberichtes des Rechnungshofes. Es wurde festgestellt, dass die DB AG und das Land zwar hohe Millionenbeträge in die Bahnhofs Haltepunkte investierten, sich die Bahnhöfe, aber in einem so katastrophalen Zustand befinden, dass das beabsichtigte Ziel der Steigerung der Attraktivität des schienengebundenen ÖPNVs gefährdet sei. Dies läge häufig daran, dass die privaten Investoren, welche im Zuge der Bahnreform in den neunziger Jahren Bahnhofsgebäude erworben haben, ihre Pläne nicht umgesetzt und ihre Versprechungen nicht gehalten hätten. Als besonders abschreckendes Beispiel wurde der Bahnhof in Friedrichsthal genannt, der teilweise einsturzgefährdet ist. Der Rechnungshof empfiehlt, dass die Kommunen künftig zum Verkauf stehende Bahnhöfe übernehmen und hierbei vom Land finanziell unterstützt werden, um so deren Sanierung zu gewährleisten.
Der Bericht kann hier in Gänze eingesehen werden:
Die umfassende Pressemitteilung zum Jahresbericht ist lesenswert: