StartSaar-Pfalz-KreisSt. IngbertVorfall im „blau“ ohne Konsequenzen?

Vorfall im „blau“ ohne Konsequenzen?

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Am vergangenen Sonntag verbrachte eine Mutter mit ihren zwei Kindern den späten Nachmittag im St. Ingberter Schwimmbad „das blau“. Gegen 18.20 möchte eines davon, nennen wir es P., vom Fünf-Meter-Brett springen. Das wollen andere auch, also stellt sich der 11-jährige P. in die Schlange, um zu warten, bis er dran ist. Zwei anderen Kindern ist diese Vorgehensweise nicht genehm, sie wollen schneller aufs Brett und drängeln sich vor, worauf sich P. bei ihnen beschwert. Sie fallen über ihn her und erteilen ihm u.a. eine Kopfnuss. Die Verletzungen sind so schwer, dass sich die Mutter sofort mit dem Jungen ins St. Ingberter Krankenhaus begibt. Bevor sie losfährt, erzählen ihr die Security-Mitarbeiter des „blau“, dass man die Jugendlichen kenne und diese wohl bald Hausverbot erhielten. Im Krankenhaus wurde bei P. „Hämatom auf der rechten Stirnseite“ diagnostiziert.

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Der Fünf-Meter-Turm im blau

Der Vater von P. hatte sich daraufhin am Montag an uns gewandt, den Vorfall geschildert und geschrieben: „Das kann doch nicht alles sein, dass damit alles getan ist! Wo leben wir denn hier?“ Und tatsächlich. Das Phänomen betrifft nicht nur St. Ingbert und das blau, sondern überall poppen entsprechende Meldungen auf, zuletzt beispielsweise in Dillingen.

Nun fragten wir uns, was denn der Betreiber des „blau“ mit diesem Vorfall anfangen würde und baten gleich am Dienstag früh schriftlich um eine Stellungnahme. Erst am späten Nachmittag erfolgte ein Rückruf des Geschäftsführers, der – um es vorsichtig zu sagen – nicht motiviert klangt. Bei Herrn Towae, dem Dienststellenleiter der St. Ingberter Polizei, war die Sachlage anders. Um tätig werden zu können, brauche man eine Anzeige, denn die Merkmale der „Gefährlichen Körperverletzung“ seien – entgegen unserer laienhaften Annahme – nicht gegeben, also liege kein Offizialdelikt vor, bei dem die Polizei von sich aus aktiv werden müsse. Eine Anzeige möchten die Eltern aus Angst vor Repressalien seitens der Familie der Übeltäter jedoch nicht erstatten. Die Polizei ist damit außen vor.

Tags darauf erfolgt eine erste Reaktion des Geschäftsführers des „blau“: „Wir stellen leider fest, dass in den letzten Jahren die Zahl von Vorfällen, wie Sachbeschädigungen und Streit zwischen den Badegästen zugenommen hat. Durch Einschalten eines Sicherheitsdienstes versuchen wir dieser Entwicklung zu begegnen. So haben wir an den Wochenenden und besucherstarken Tagen den Sicherheitsdienst verstärkt, um auch bereits an der Kasse den Zutritt von „bekannten und auffällig gewordenen Badegästen“ zu verhindern. Jedoch sind unsere Möglichkeiten begrenzt. Wir können und dürfen die Personalien von auffällig gewordenen Badegästen zwar aufnehmen, jedoch ist es uns nicht erlaubt, anhand von Bildern an der Kasse zu kontrollieren, ob jemand Hausverbot hat und bereits auffällig geworden ist.“

Bedeutet dies, dass Gewalttäter wie die beiden Jugendlichen, die ein Kind krankenhausreif geprügelt haben, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Konsequenzen im blau zu befürchten haben?

Den Security-Leuten waren die beiden nach Aussage der Mutter des geschädigten Jungen wohl bekannt. Dem widerspricht der Prokurist der Bäderbetriebsgesellschaft, Axel Sorg, allerdings in einem Schreiben, das wir heute erhielten, auf eigenartige Weise: „Die Übeltäter sind uns namentlich nicht bekannt. Es handelt sich um einzelne Personen in Gruppen bzw. Familien.“ Sie sind also bekannt, aber nicht namentlich. Aber wohl identifizierbar, sonst hätten die Security-Leute sie nicht als regelmäßige Übeltäter ausmachen können. Außerdem relativierte Sorg die Aussagen seines Geschäftsführers, der seit heute in Urlaub weilt: „Ungeachtet dessen gibt es bisher nur einzelne Fälle, bei denen wir ein Hausverbot hätten ausstellen können.“ Ist das alles nun doch nicht so schlimm?

Hubert Wagner, sein Geschäftsführer, hatte am Tag zuvor Konsequenzen angekündigt: „Anhand der letzten Vorfälle in den Bädern insgesamt haben wir Kontakt mit der Polizeibehörde aufgenommen, um gemeinsam – Betreiber, Sicherheitsdienst und Polizei – ein Konzept für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung sicherzustellen.“

Das scheint dringend erforderlich zu sein. Allerdings wusste der Leiter der Polizeidienststelle in St. Ingbert heute morgen noch nichts von dem sicherlich begrüßenswerten Vorstoß des Bäderchefs. Das ist schade, denn seit letztem Wochenende sind Sommerferien, was „highlife“ im blau bedeuten dürfte. Angesichts der eigenen Analyse und des verletzten Kindes vom Wochenende sollte eigentlich dringender Handlungsbedarf bestehen. Man könnte die Besucher des Bades zumindest vor den bereits bekannten Übeltätern schützen.

Wenn dies das Ergebnis des Vorfalles gewesen wäre, könnte man dem Vater von P. entgegnen: „Nein, das war es nicht. Wir machen was dagegen.“

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