Wegen Sturmwarnung: Besuch der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und Saarländischen Meister und Technikerschule freigestellt
Angesichts der Sturmwarnung für Montag, 10 Februar 2020, stellt die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) Auszubildenden im saarländischen Handwerk frei, ob sie die Überbetriebliche Lehrlingsunterwiesung (ÜLU) der HWK besuchen. Ebenfalls ist es Teilnehmern/innen der Saarländischem Meister- und Technikerschule (SMTS) freigestellt, ob sie die SMTS an diesem Tag besuchen.
Die HWK empfiehlt allen betroffenen Teilnehmern/innen der ÜLU am Montag, 10. Februar 2020, in den Ausbildungsbetrieben zu bleiben. An- sowie Abreisen zur HWK-Ausbildungsstätte sollten vermieden werden.
Für die HWK-Ausbildungsstätten, die Gewerbeförderungs- und Technologiezentrale (GTZ) und die Akademie des Handwerks (AdH), gilt: Eltern minderjähriger ÜLU-Teilnehmer/innen und volljährige ÜLU-Teilnehmer/innen sollen sich mit dem Ausbildungsbetrieb absprechen, ob die ÜLU der HWK am Montag, 10. Februar 2020, besucht werden soll. Die HWK wird trotz Sturmwarnung eine Betreuung aller ÜLU-Teilnehmer/innen sicherstellen. Falls Teilnehmer/innen die ÜLU nicht aufsuchen, so sollen diese oder ihre Eltern die HWK in der Zeit zwischen 7.00 und 15.30 Uhr unter den Rufnummern 0681 5809-128 oder 0681 5809-221 über die Abwesenheit informieren.