Saarbrücken / Stuttgart, 18. Dezember 2018 – Traurige Weihnachten für Tiere: Ab dem 21. Dezember öffnet der „Saarbrücker Weihnachtscircus“ seine Pforten. PETA übt scharfe Kritik an der tierschutzwidrigen Veranstaltung, bei der exotische Wildtiere wie Elefanten, Kamele und Lamas zu unnatürlichen „Kunststücken“ gezwungen werden. Die Tierrechtsorganisation appelliert erneut an die Kommunalpolitiker, dem Beispiel der mehr als 100 deutschen Städte und Kommunalvertretungen zu folgen und ein Zirkus-Wildtierverbot auf den Weg zu bringen. Dafür stellt die Tierrechtsorganisation einen rechtssicher gestalteten Musterantrag zur Verfügung, in dem vor allem die Abwehr von Gefahren durch Großwildtiere im Vordergrund steht.
„Für die Tiere im Zirkus ist Weihnachten kein Fest – sie zahlen einen hohen Preis für das kurze, zweifelhafte Vergnügen der Zirkusbesucher“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Saarbrücken sollte der Tierquälerei endlich einen Riegel vorschieben und verantwortungsvoll handeln, denn Zirkusse mit Wildtieren sind auch eine erhebliche Gefahr für Zuschauer und Anwohner.“
Der Saarbrücker Stadtrat hatte bereits im Februar 2017 einen Beschluss durchgesetzt, der Zirkusse mit Wildtieren von Flächen der Stadt verbannen sollte. Die Kommunalaufsicht kippte diesen schließlich im Juni 2017, mit der Begründung, dass dem Antrag Fehler unterliegen. Somit wurde das Verbot wieder aufgehoben [1]. Auch ein erneuter Antrag auf Initiative von FDP und Grünen wurde 2018 aufgrund rechtlicher Bedenken von der Stadtverwaltung unterbunden.
Immer mehr Städte setzen ein Zeichen für den Tierschutz. Unter anderem haben Karlsruhe und Ingolstadt aufgrund der Risiken für Mensch und Tier ein kommunales Wildtierverbot beschlossen. In 27 europäischen Ländern, beispielsweise in Belgien, Österreich und in den Niederlanden, sind bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten. Allein in den letzten zwei Jahren haben Italien, Irland, Rumänien, Estland, Lettland und Luxemburg neue Gesetze zum Verbot von Wildtieren im Zirkus erlassen.
Kommunale Wildtierverbote weiterhin zulässig
Hinsichtlich der insgesamt uneinheitlichen Rechtsprechung verschiedener deutscher Gerichte bestätigt ein Gutachten aus dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, dass kommunale Wildtierverbote weiterhin zulässig sind – insbesondere, wenn neben tierschutzfachlicher Erwägungen auch der kommunalrechtlich relevante Aspekt der Gefahrenabwehr als ein wesentlicher Grund für das Verbot genannt wird, da die Verantwortung dafür bei den Kommunen liegt. Jährlich mehrere Dutzend, teils gefährliche Ausbrüche von Tieren im Zirkus bestätigen die Notwendigkeit einer weitergehenden Regelung.
Mehrheit der Deutschen befürwortet Wildtierverbot
Bezüglich exotischer Wildtierarten sprechen sich auch die Bundestierärztekammer sowie die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland für ein Verbot aus. Einer repräsentativen forsa-Umfrage zufolge sind 82 Prozent der Deutschen der Meinung, dass Wildtiere im Zirkus nicht artgerecht gehalten werden können. Auch der Bundesrat forderte 2016 erneut ein Verbot von Wildtieren im Zirkus und begründete in seinem Entschließungsantrag detailliert, warum sie erheblichem Leid ausgesetzt sind – unabhängig vom jeweiligen Betrieb. Vor diesem Hintergrund kritisiert PETA insbesondere die CDU/CSU-Fraktion, die als einzige Partei im Bundestag ihre Zustimmung zu einem Wildtierverbot verweigert, sowie die FDP-Fraktion für ihre Unentschlossenheit.
PETAs Motto lautet in Teilen, dass Tiere nicht dazu da sind, um uns zu unterhalten. Die Tierrechtsorganisation fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod.