StartPanoramaWeihnachtszirkus in Saarbrücken: PETA kritisiert Stadtrat für Genehmigung von Wildtierdressuren

Weihnachtszirkus in Saarbrücken: PETA kritisiert Stadtrat für Genehmigung von Wildtierdressuren

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Traurige Weihnachten für Tiere: Ab dem 22.12.2017 öffnet der „Saarbrücker Weihnachtscircus“ seine Pforten. PETA übt scharfe Kritik an der tierschutzwidrigen Veranstaltung, bei der exotische Wildtiere wie Löwen zu unnatürlichen Kunststücken gezwungen werden. Anfang des Jahres sah es noch danach aus, dass Saarbrücken dem Beispiel von mittlerweile knapp 90 deutschen Städten folgt und künftig keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren vermietet. Im Juni allerdings wurde der Beschluss aufgrund formaler Fehler durch die Kommunalaufsicht gekippt. Die Tierrechtsorganisation appelliert daher an den Stadtrat, in einem neuen Anlauf ein rechtssicheres Verbot auf den Weg zu bringen. 

 

„Für die Tiere im Zirkus ist Weihnachten kein Fest – sie zahlen einen hohen Preis für das kurze, zweifelhafte Vergnügen der Zirkusbesucher“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Auch Saarbrücken sollte der Tierquälerei endlich einen Riegel vorschieben.“ 

 

Immer mehr Städte setzen ein Zeichen für den Tierschutz. So haben unter anderem Köln, Erfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Erlangen ein kommunales Wildtierverbot beschlossen. In mehr als 20 europäischen Ländern, beispielsweise Belgien, Österreich und den Niederlanden, sind bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten. Allein 2017 haben Italien, Irland, Rumänien, Estland und Lettland neue Gesetze zum Verbot von Wildtieren im Zirkus erlassen.  

 

Der Saarbrücker Stadtrat hatte bereits im Februar 2017 einen Beschluss durchgesetzt, der Zirkusse mit Wildtieren von Flächen der Stadt verbannen sollte. Die Kommunalaufsicht kippte diesen schließlich im Juni 2017, mit der Begründung, dass dem Antrag Fehler unterliegen. Somit wurde das Verbot wieder aufgehoben [1].  

 
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte 2016 ausdrücklich die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Gestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte [2]. Damit wurde ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts München über die Zulässigkeit eines kommunalen Wildtierverbots für Zirkusbetriebe in der Stadt Erding rechtskräftig [3].  

 

Bezüglich exotischer Wildtierarten sprechen sich auch die Bundestierärztekammersowie die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland für ein Verbot aus. Einer repräsentativen forsa-Umfragezufolge vertreten 82 Prozent der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere im Zirkus nicht artgerecht gehalten werden können. Auch der Bundesrat forderte 2016 erneut ein Verbot von Wildtieren im Zirkus und begründete in seinem Entschließungsantragdetailliert, warum sie in Zirkussen erheblichem Leid ausgesetzt sind – unabhängig vom jeweiligen Betrieb. Vor diesem Hintergrund kritisiert PETA insbesondere die CDU/CSU-Fraktion, die als einzige Partei im Bundestag ihre Zustimmung zu einem Wildtierverbot verweigert.  

 
Die Tierrechtsorganisation fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus. Die Haltung und Zurschaustellung sind für sie alle untrennbar mit Leid verbunden. Zudem sind die meisten exotischen Tierarten nicht an kalte Temperaturen angepasst und im Zirkus in der Regel nur unzureichend davor geschützt. Die ständigen Transporte, die viel zu kleinen Gehege und eine Dressur, die gerade bei Wildtieren von Gewalt und Zwang geprägt ist, führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod.  

 

[1] Saarländischer Rundfunk (2017): Doch kein Wildtierverbot in Saarbrücken. Online abrufbar unter:http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/wildtierverbot_saarbruecken_wird_aufgehoben100.html.(15.12.2017). 

[2] Kveton, P. (2016): Zirkus zieht Klage zurück. Kommunen dürfen weiter Verbote für Wildtiere erlassen. In: Bayerischer Rundfunk. 
[3] VG München, Az. M7K 13.2449. 

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