Verschlankter Musterhygieneplan in Arbeit
Der Ministerrat hat sich gestern auf eine weitgehende Lockerung der Corona-Beschränkungen im Saarland verständigt. Ab Freitag, den 1. Oktober 2021 greift in vielen öffentlichen Bereichen eine 3G-Regelung.
Die bisher bestehenden Beschränkungen durch Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen fallen damit weg, Voraussetzung ist der Nachweis des vollständigen Impfschutzes, der Genesung oder eines negativen Corona-Tests. Damit gehen ab Freitag auch weitere Lockerungen an den saarländischen Schulen einher.
Die Maskenpflicht in der Schule entfällt vollständig. Das freiwillige Tragen der Maske ist selbstverständlich jederzeit möglich. Auch die bisher praktizierte Einteilung der Schüler*innen in Kohorten bzw. feste Gruppen findet nicht mehr statt. Demzufolge erübrigen sich etwa auch feste Wegeführungen in den Schulgebäuden oder die Aufteilung des Schulhofes für die verschiedenen festen Gruppen.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Erleichterungen, die allgemein gelten, müssen natürlich auch für die Kinder und Jugendlichen und unsere Beschäftigten an den Schulen gelten. Die 3G-Voraussetzung ist an unseren Schulen erfüllt. Mit den allgemeinen Lockerungen und dem Paradigmenwechsel in der Corona-Politik, den wir gestern in der Landesregierung beschlossen haben, geht deshalb auch einher, dass wir die Regelungen an den Schulen entsprechend anpassen. Mit einer Neufassung des Musterhygieneplans werden wir Organisationsaufwand abbauen und Regelungen vereinfachen. Mir ist wichtig, dass sich unsere Schul-Teams wieder mehr auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können – und das ist die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.“
Vor dem Hintergrund der 3G-Regelung wird auch die Testpflicht an den Schulen – und damit das Testangebot – bis auf weiteres bestehen bleiben. An den weiterführenden Schulen finden für Schüler*innen und an allen Schulen für die Lehrkräfte und Beschäftigten weiterhin Selbsttests statt. An den Förderschulen werden die Testungen wie bisher mit Hilfe von medizinischem Personal durchgeführt. An den Grundschulen werden die Testungen bei Schüler*innen bis zum 2. November ebenfalls wie gewohnt mit medizinischem Personal durchgeführt werden. Für die Zeit danach ist eine Umstellung auf Lolli-Antigen-Schnelltests vorgesehen. Diese Tests können auch von Grundschüler*innen selbst angewendet werden.
Die Schulen wurden bereits per Rundschreiben über die ab Freitag geltenden grundsätzlichen Regelungen informiert. Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) arbeitet derzeit an einer verschlankten Neufassung des Musterhygieneplans. Dieser soll zum 1. Oktober veröffentlicht werden.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur