Um den negativen Effekten der Corona-Pandemie für den saarländischen ÖPNV langfristig entgegenwirken zu können, hat der saarländische Ministerrat am Dienstag, 13. Juli, ein weiteres Mal die Verlängerung des ÖPNV-Rettungsschirms beschlossen.
Bereits zu Beginn des Jahres hatte das Saarland den Rettungsschirm als erstes Bundesland verlängert, um so die Aufgabenträger im saarländischen ÖPNV beim Ausgleich der durch den anhaltenden Rückgang der Fahrgastzahlen entstandenen Mindereinnahmen zu unterstützen. Zwar habe man im Saarland durch erfolgreiche Maßnahmen der Kundenbindung, etwa Kulanzregelungen bei den Abonnenten, geringere Rückgänge hinnehmen müssen, als in vielen anderen Bundesländern, so Verkehrsministerin Anke Rehlinger. Angesichts weiterer Lockdowns halte der Fahrgastrückgang auch in diesem Jahr an. „Wir brauchen aber auch nach der Pandemie einen funktionierenden ÖPNV. Er ist nicht nur Teil der Daseinsvorsorge, sondern auch ein wesentlicher Pfeiler der Verkehrswende und spielt eine entscheidende Rolle, damit wir unsere Klimaschutzziele erreichen können. Mit der Verlängerung des ÖPNV-Rettungsschirmes helfen wir den Aufgabenträgern und somit auch den Verkehrsunternehmen durch die Krise.“
Um die Mindereinnahmen im ÖPNV auch in 2021 abfedern zu können, erhöht der Bund erneut die Regionalisierungsmittel um bis zu 1 Mrd. Euro. Der vorläufige Anteil für das Saarland beträgt 7,7 Mio. Euro.
Auch das bereits seit August 2020 bestehende Förderprogramm für Verstärkerfahrten im Schülerverkehr wird bis Ende 2021 verlängert. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie leistet das Land weiter einen Ausgleich für die Mehrkosten, die den ÖPNV-Aufgabenträgern und Schulträgern für die Bestellung zusätzlicher Busse entstehen. Im Saarland kommen für die Verstärkerfahrten Busse aus der Reisebusbranche zum Einsatz, die ebenfalls während der Pandemie starke Einbußen hinnehmen musste.
Ebenfalls verabschiedet wurde im heutigen Ministerrat die finale Version des Verkehrsentwicklungsplans für den saarländischen öffentlichen Personennahverkehr (VEP ÖPNV). Nach der Vorlage des VEP ÖPNV im Ministerrat im Februar dieses Jahres fand zunächst die Anhörung durch Landtag, Aufgabenträger, Kammern und Verbände sowie Verkehrsunternehmen, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme statt. Der Entwurf des VEP ÖPNV wurde dann im Hinblick auf Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus der Anhörung überarbeitet. Mit der nun erfolgten Beschlussfassung durch den Ministerrat liegt damit die finale Version des Verkehrsentwicklungsplans ÖPNV vor. Mit der Umsetzung der Maßnahmen kann nun begonnen werden.