Stück für Stück kommen mehr Details aus der Geschäftsbeziehung des städtischen Gebäudemanagements und der Kanzlei „Welker & Mann Rechtsanwaltsgesellschaft“ zum Vorschein. Unser Redaktion liegen mittlerweile zwei Rechnungen vor, beide datiert vom 14.12.2020, die weitere Fragen aufwerfen.
Die Rechnung 20036 trägt als Betreff die Bezeichnung „LHS-GMS ./. Hartmut Ostermann u.a. 1 BV: LUPA, Herausgabe der Verdingungsunterlagen“. Als Leistungszeitraum wird 17.10.2016 – 16.10.2017 angegeben. Für die Herausgabe der Vergabeunterlagen berechnet die Kanzlei Welker und Mann netto 6.926,90 Euro – inkl. 20 Euro Auslagenpauschale, was zusätzlich Mehrwertsteuer einen Betrag von 8.243,01 ergibt.
Deutlich höher noch fällt die Rechnung 20039 aus, die als Leistungszeitraum 21.02.2017 – 22.02.2017 angibt. Unter dem Betreff ist zu lesen: „LHS-GMS ./. Ministerium für Inneres und Sport II 1 BV: LUPA – Beantwortung des Schreibens des Ministeriums für Inneres und Sport vom 17.02.2017“. Die Rechnungshöhe bemisst die Welker-Kanzlei anhand des „Gegenstandswerts“, der hier mit 14,5 Millionen Euro angegeben wurde. Dem Gebäudemanagement der Landeshauptstadt werden für die Beantwortung eines Schreibens tatsächlich 69.968, 31 Euro inkl. MwSt. und 20 Euro Auslagen in Rechnung gestellt.
Die zugespielten Belege wurden lt. unserer Quelle nur beispielhaft ausgewählt. Insgesamt sollen seitens Welker & Co. etwa 50 Rechnungen über eine Gesamtsumme von 2,1 Millionen Euro an die Landeshauptstadt gesendet worden sein. Interessant daran ist, dass zwar der Leistungszeitraum deutlich vor Welkers Ernennung zum Baustellenleiter und Geschäftsführer der GIU lag. Die Rechnungsstellung erfolgte allerdings erst ein halbes Jahr danach und fällt somit in die Regierungszeit von Oberbürgermeister Uwe Conradt.
Angesichts der unglaublichen Summen für sehr geringe Leistungsumfänge stellt sich selbstverständlich die Frage nach der Verantwortung. Einerseits muss geklärt werden, auf welcher vertraglichen Basis diese Rechnungen erstellt wurden und wer die Kanzlei Welker & Mann beauftragt hat. Das müssten diejenigen beantworten, die 2016 bzw. 2017 in Amt und Würden waren, also Charlotte Britz und die ehemals zuständigen Dezernenten Prof. Heiko Lukas und Harald Schindel. Andererseits hätte spätestens mit Kenntnisnahme der Forderungen am 21.12.20 geprüft werden müssen, ob Welker noch zur Ausübung des Geschäftsführeramtes einer städtischen Gesellschaft geeignet und tragbar war.
Für Martin Welker selbst könnte indes ein weiteres Verfahren nach § 352 des Strafgesetzbuches winken: „Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Für den Dienstag ist unseren Informationen zufolge eine Aufsichtsratssitzung der GIU angesetzt.