Rechtsgutachten: Keine außerordentliche Kündigung möglich
Oberbürgermeister Uwe Conradt wird nach entsprechendem einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrats am Dienstagabend, 29. November, Martin Welker von seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung (GIU) freistellen.
Der Aufsichtsrat hatte sich zuvor wegen der öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen Martin Welker mit der juristischen Beurteilung des Sachverhaltes durch die Kanzlei Göhmann aus Frankfurt und deren Empfehlungen befasst. Die Kanzlei ist auf Arbeits-, Vergabe- und Gesellschaftsrecht spezialisiert.
Insbesondere vor dem Hintergrund der im Raum stehenden Vorwürfe betrachtet die Kanzlei eine Freistellung von Martin Welker als eine Wahrnehmung berechtigter Interessen. Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags seien wiederum noch nicht gegeben. Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse lasse sich eine fristlose Verdachtskündigung daher derzeit nicht rechtfertigen. Gleichzeitig weist die Kanzlei ausdrücklich darauf hin, dass sich dies ändern kann, falls neue Tatsachen bekannt werden sollten, etwa im laufenden Ermittlungsverfahren.
Am 17. November war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen Martin Welker ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachtes wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen im Zuge des Umbaus des Ludwigsparkstadions eingeleitet hatte. Die Landeshauptstadt als Gesellschafterin der GIU hatte daraufhin kurzfristig zu einer Sondersitzung des GIU-Aufsichtsrats am 18. November eingeladen, um mögliche vertragsrechtliche Konsequenzen zu beraten. In dieser hatte Martin Welker zunächst um seine Beurlaubung gebeten. Dem hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat weiterhin den Beschluss gefasst, eine externe juristische Beratung einzuholen.
Nach dieser Aufsichtsratssitzung sind neue, bis dato unbekannte Vorgänge sowie Fragestellungen zutage getreten, die in die Gesamtbeurteilung einbezogen werden müssen. Es geht dabei im Kern um den illegalen Besitz einer Waffe, die Martin Welker im Safe seines Hauses gelagert hatte und die bereits im April 2021 dort gefunden wurde.
Der Aufsichtsrat will im Lichte des erwarteten Urteils des Amtsgerichts Neunkirchen erneut beraten. Zusätzlich sollen Erkenntnisse aus einer Einsichtnahme in die Ermittlungsakten zur Beurteilung des Sachverhalts einbezogen werden.
Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken