Martin Welker gerät im Laufe der bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren immer mehr ins Zwielicht. Nachdem es am Wochenende einen mysteriösen Einbruch in die Räumlichkeiten der GIU gegeben hatte, wurde heute bekannt, dass die Forderungen, die Welker gegenüber seinem jetzigen Arbeitgeber hatte, im August 2022 beglichen wurden. Dabei soll es sich um 1,8 Millionen Euro gehandelt haben, die aus einem Vergleich zwischen Welker und der GIU stammen. Welker hatte 2017 höhere Forderungen für Tätigkeiten erhoben, die er über viele Jahre erbracht, aber nicht fakturiert hatte. Die damalige Geschäftsführung und der Aufsichtsrat hatten den Vergleich abgesegnet. Als die Vereinbarung publik wurde, kamen Stimmen auf, die fragten, ob der Vergleich mit Blick auf mögliche Verfristungen gerechtfertigt sein könne.
Deshalb beauftragte der jetzige Geschäftsführer Heinz-Peter Klein den Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Michael Ott, der die Vereinbarung prüfte und zu dem Ergebnis kam, dass einer Auszahlung nichts im Wege stand. Gleiches gilt für die zuständige Finanzbehörde, die ebenfalls mit der Angelegenheit befasst wurde und ihre Zustimmung erteilte. Der Aufsichtsrat der GIU wurde mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst.
Dessen Aufsichtsratsvorsitzender, der Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt, wird trotzdem mit den vermuteten Missetaten Welkers in Verbindung gebracht. Zwar liegen die Vorgänge wegen derer ermittelt wird, vor seiner Amtszeit, trotzdem hätte er intensiv prüfen müssen, welche Person er auf den Geschäftsführerposten der GIU hieven und zum Baudezernenten wählen lassen wollte. Denn es wurde eine weitere schwerwiegende Anschuldigung gegen den Stadionmanager bekannt.
Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Ellen Kaas, bestätigte heute, dass es ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung (häusliche Gewalt) gegen Welker gab: „Ich kann bestätigen, dass gegen Herrn W. ein Verfahren anhängig war, das den Tatvorwurf der Körperverletzung zum Gegenstand hatte. Dieses wurde allerdings im Januar 2021 – im Hinblick auf eine Straferwartung in anderer Sache – gemäß § 154 Abs. 1 StPO vorläufig eingestellt, da die Strafe, die wegen der angezeigten Körperverletzungstat verhängt werden könnte, daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Die Ermittlungen werden von Amts wegen wieder aufgenommen, wenn sich diese Erwartung nicht erfüllen sollte.“
Das Verfahren, welches eine höhere Strafe erwarten lässt, dürfte zu dem Fund der 389.000 Euro auf Welkers Dachboden geführt haben. Im November vergangenen Jahres verlor Welker zudem den Prozess gegen die Peter Groß GmbH, der er u.a. Korruption vorgeworfen hatte.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Oberbürgermeister Uwe Conradt die Reißleine ziehen und Martin Welker von der Position des Geschäftsführers der GIU entbinden müssen, um Schaden von der städtischen Gesellschaft abzuwenden, die nun im Zentrum eines Sumpfes steht, dessen Ausmaße noch nicht abzusehen sind. Der Pressesprecher der Landeshauptstadt Saarbrücken, Thomas Blug, konnte heute keine konkreten Angaben darüber machen, ob Conradt von den unterschiedlichen Ermittlungsverfahren gegen Welker wusste: „Der Oberbürgermeister wurde am Donnerstagmorgen gegen 9 Uhr im Zuge der Durchsuchung von diesem Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen und in dem Zusammenhang auch über den Geldfund informiert, die Untersuchung erfolgte unangekündigt.“
Das noch im Sommer in der Öffentlichkeit zur Schau getragene gute Verhältnis der beiden spricht sicherlich nicht für den Oberbürgermeister.
Quellen: Staatsanwaltschaft Saarbrücken, GIU, Pressestelle der Landeshauptstadt Saarbrücken