Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger Entsorgungseinrichtungen des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebs (ZKE) ab Montag, 20. April, zu vorher vereinbarten Terminen wieder nutzen können.
Das verbindliche Terminsystem soll dazu beitragen, den Besuch von Kundinnen und Kunden besser zu steuern sowie deren Gesundheit und die des ZKE-Personals bestmöglich zu schützen. Besucherinnen und Besucher können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln Abfälle, Wertstoffe und Grünschnitt nach Terminvergabe in den Wertstoffzentren in der Straße „Am Holzbrunnen‟ in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt sowie bei der Kompostierungsanlage in Gersweiler anliefern.
Termine vergibt der ZKE ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Saarbrücken. Die Buchung ist online unterwww.zke-sb.de/termin oder telefonisch unter der Nummer +49 681 905-2000 möglich. Für Gewerbebetriebe ist eine Anlieferung von Abfällen in den Wertstoffzentren nicht möglich. Diese können jedoch nach vorheriger Terminvereinbarung Grünschnitt für die Kompostierungsanlage anliefern.
ZKE-Werkleiter Bernd Selzner: „Feste Terminvereinbarungen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie des ZKE-Personals und helfen, einen Verkehrsandrang zu vermeiden, der ansonsten nicht mehr bewältigt werden kann. Wir bitten die Besucherinnen und Besucher um Verständnis und Unterstützung, indem sie die Entsorgungseinrichtungen nur in dringenden Fällen aufsuchen und sich an die Hygiene- und Abstandsregeln halten.“
So funktioniert die Terminvergabe
Unter www.zke-sb.de/termin geben Interessierte die gewünschte Entsorgungseinrichtung, ihren Namen, KFZ-Kennzeichen und E-Mail-Adresse, Wohnsitz sowie die Art des Abfalls, der entsorgt werden soll, an. Danach können Kunden einen halbstündigen Terminkorridor buchen. Die Anlieferung soll innerhalb des gebuchten Zeitraums erfolgen.
Die Öffnungszeiten, in denen ein Termin gebucht werden kann, sind wie folgt:
· Wertstoffzentren Wiesenstraße und „Am Holzbrunnen‟: montags bis freitags 9 bis 16.45 Uhr, samstags 8 bis 13.45 Uhr
· Kompostierungsanlage Gersweiler: montags bis freitags 8 bis 14.45 Uhr, samstags 10 bis 13.45 Uhr
Eine Terminvergabe für die Wertstoffinsel in Dudweiler und die Grünschnittannahmestelle beim Bauhof Brebach ist nicht möglich, da diese Einrichtungen aufgrund ihrer geringen Größe aus Sicherheitsgründen vorerst geschlossen bleiben.
Nach der Auswahl des Termins erhalten Nutzerinnen und Nutzer per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit einer Kennung, die sie für die Einfahrt in die Entsorgungseinrichtungen benötigen. Die Kennung muss, ausgedruckt oder handschriftlich, von außen gut lesbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können für die Terminvergabe das ZKE-Servicecenter unter der Nummer +49 681 905-2000 kontaktieren und nach der automatischen Ansage im Telefonsystem die Taste 9 für den Bereich „Sonstiges“ wählen. Sie bekommen die Einfahrtskennung dann am Telefon mitgeteilt.
Das gibt es bei der Anlieferung zu beachten
Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen (bis zu einem Kubikmeter) angeliefert werden. Der ZKE bittet darum, diese bereits vor der Abgabe nach Abfallart (zum Beispiel Holz- oder Schrottabfälle) zu sortieren. Die Einfahrt auf das Gelände ist für maximal zwei Personen pro Fahrzeug gestattet. Sie dürfen das Auto nur zum Entladen der Abfälle und zur Bezahlung an der Kasse verlassen. Der ZKE empfiehlt bei der Anlieferung, einen eigenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Abstand von mindestens zwei Metern zum ZKE-Personal muss stets eingehalten werden. Den Anweisungen des ZKE-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Hintergrund
Grundlage für die Wiedereröffnung der Einrichtungen ist die angepasste Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die den privaten Transport von Abfällen gestattet. Der ZKE appelliert nach wie vor an die Bürgerinnen und Bürger, Abfälle, Wertstoffe und Grünschnitt möglichst im häuslichen Umfeld zu lagern. Wie die Sperrmüllabfuhr sollten auch die Entsorgungseinrichtungen nur in unaufschiebbaren Fällen, beispielsweise bei einem Umzug, genutzt werden. Nur so kann mit dem vorhandenen Personal die regelmäßige Leerung der Mülltonnen für die Bevölkerung auch weiterhin gewährleistet werden.
Ausführliche Informationen zu den Verhaltensregeln bei einer Anlieferung gibt es unter www.zke-sb.de/regeln.