Ab 4. Mai werden zunächst die vierten Klassen wieder beschult. Die Gemeinde unterstützt die Schulen hier bei der Umsetzung der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Kinder und Lehrkräfte. Parallel dazu wird die Anzahl der Plätze in der Notbetreuung in den Schulen und auch in den Kitas erhöht. Diese Notbetreuung ist schriftlich zu beantragen, ein Rechtsanspruch besteht hierbei nicht. Eine Notbetreuung kommt nur für Kinder in Betracht, deren Erziehungsberechtigte in einem „systemkritischen Beruf“ arbeiten und deren berufliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dringend erforderlich ist (z.B. Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, in „Blaulichtberufen“ wie z.B. Justiz, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehre, kritische Infrastrukturen) sowie berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.
Innerhalb von drei Tagen müssen die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Die aktuellen Anträge für die Notbetreuung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter www.Quierschied.de