Bürgerinnen und Bürger können von Montag, 1. Januar 2018, bis Samstag, 30. Juni 2018, bei den vier Bürgerämtern der Landeshauptstadt Saarbrücken Anträge für den Windelbonus für das Jahr 2017 stellen.
Anträge, die nach diesem Tag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus von 25 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und von 50 Euro für Inkontinenz- und Stomapatienten. Betroffene Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen.
Die vier Bürgerämter sind unter folgenden Adressen zu erreichen:
- Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken
- Bürgeramt Dudweiler, Stadtmittezentrum Am Markt 1, 66125 Saarbrücken
- Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken
- Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach, 66130 Saarbrücken
Entsprechende Vordrucke für die Anträge gibt es vor Ort bei den Bürgerämtern oder im Internet unter www.saarbruecken.de/windelbonus. Auf der Internetseite sind auch weitere Informationen verfügbar. Die Öffnungszeiten der Bürgerämter sind unter www.saarbruecken.de/buergeraemter zusammengefasst.
Weitere Informationen gibt es telefonisch unter +49 681 905-0 oder per E-Mail an buergeramt@saarbruecken.de.