Vor einigen Wochen gab es eine Begehung mit Stadtratsmitgliedern und Verantwortlichen des Saarforstes des Bereichs „Fuchsenbruch“ oberhalb des Ruhbachtals, der im Klimaschutzkonzept der Stadt Sulzbach als Potenzialfläche für zwei Windkraftanlagen benannt wurde. Das von saarnews abgefragte Echo einiger Stadtverordneten klang positiv, doch in der Bevölkerung – insbesondere in den angrenzenden Stadtteilen – entwickelt sich Besorgnis. Die Diskussion über die Möglichkeit der Errichtung von Windkraftanlagen auf Sulzbacher Bann wurde erst publik als der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Sulzbach im kommunalen Mitteilungsblatt einen Aushang kommentierte, der an Bäumen des Ruhbachtals angebracht worden war: „Diesen Wald will die Stadt Sulzbach vernichten, um Windräder aufzustellen“.
Diese Aussage sei „in allen Belangen faktisch unzutreffend“ schrieb Jan Henning in der Ausgabe 24/2024 vom 14.06. Zunächst stellte er klar, dass sich der Wald im Besitz des Saarforstes befände und die Flächen vom Regionalverbandes ausgewiesen würden. Darüber hinaus werde nicht die Stadt Sulzbach Betreiber einer solchen Anlage. Allerdings sei es wahrscheinlich, dass “in Sulzbach Flächen für die Windkraft bereitgestellt werden müssen“, womit er letztlich bestätigte, was den oder die Urheber des Aushangs wohl umgetrieben hatte, nämlich, dass es Planungen gibt, die es erlauben, Windkraftanlagen in Sulzbach zu errichten.
Diese gut verpackte Nachricht brachte einige aufmerksame Bürger auf den Plan, die sich zunächst in privaten Treffen organisierten und schließlich, vertreten durch den Kraftwerkspezialisten Manfred Köst, am 18.6. ein Schreiben an den Bürgermeister richteten, in dem sie um Aufklärung baten: „Gibt es Planungen, Windräder in unserem Naherholungsgebiet Ruhbachtal aufzustellen? Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand? Welche Rolle spielt die Stadt Sulzbach dabei? Hat die Stadt Sulzbach diesbezüglich schon Beschlüsse gefasst und wenn ja, welche?“. Auf eine Antwort des Verwaltungschefs warten Herr Köst und seine MitstreiterInnen lange vergeblich.
Die Beweggründe der Initiative liegen auf der Hand: Die Mitglieder befürchten eine großflächige Abholzung des Waldes im Bereich Ruhbachtal, einerseits für die Flächen, wo die beiden Windräder installiert werden sollen, andererseits für die Zuwegung. Die Nähe zu Friedrichsthal, St. Ingbert und Elversberg, welche ja ebenfalls Flächen ausweisen müssen, die einen Mindestabstand zur Wohnbebauung einhalten, könnte dazu führen, dass im Grenzbereich des Fuchsenbruchs weitere „Vogelschreddermaschinen“ errichtet werden. Die Verschandelung der Landschaft sei ein Problem, die Zerstörung und Gefährdung des Lebensraums von Tieren und Pflanzen ebenso und die Ineffizienz der bis zu 200 Meter aufragenden Ungetüme ein ganz besonderes. Denn wie im Klimaschutzbericht der Stadt Sulzbach beschrieben, herrschen in unserer Region selten kräftige Windströme, welche einen sinnvollen Ertrag ermöglichen, der geeignet ist, die negativen Auswirkungen derartiger Projekte in unserer Region zu rechtfertigen, so die Meinung der Sulzbacher Windkraftkritiker.
Die Vorbehalte sind ganz prinzipieller Art: „Wenn kein Wind weht, wird kein Strom erzeugt und es lässt sich nicht vorhersagen, wann der Wind weht oder nicht.“ Damit sei die Installation dieser Anlagen im Schwachwindgebiet unsinnig, weil sie keine zuverlässig planbare Energiequelle darstellten. Des Weiteren sehen sich die Sulzbacher Bürger durch den Gesetzgeber entmündigt, weil dieser keine Möglichkeit eingeräumt habe, juristisch gegen die Ausweisung der Flächen für die Windkrafträder einzuschreiten. Im Gesetzestext steht lediglich etwas davon, dass die Akzeptanz der Bevölkerung berücksichtigt werden soll.
Deshalb möchte die Gruppe, die sich „Unser Wald“ nennt, im wahrsten Sinne des Wortes Wind gegen das Vorhaben machen, was zunächst einmal bedeutet, die Bürger der Stadt Sulzbach über die Planungen zu informieren. Das ist bis auf die Randnotiz des Klimabeauftragten der Stadt Sulzbach noch nicht geschehen. Weitere Schritte sollen danach folgen. Wer Kontakt zu der Gruppe „Unser Wald“ aufnehmen möchte, kann sich an unser.wald@gmx.de wenden.
Hintergründe zu diesem Thema:
Die Rahmenbedingungen
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern und den wachsenden Strombedarf zu decken, soll der Ausbau erneuerbarer Energien im Saarland deutlich beschleunigt werden. Neben der Solarenergie spielt die Windenergie dabei eine zentrale Rolle. Der Bund hat mit dem Erlass des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) den Bundesländern verbindliche Flächenbeitragswerte zugewiesen. Für das Saarland bedeutet dies, dass bis Ende 2027 1,1 Prozent und bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen bereitgestellt werden müssen.
Festlegung der Flächen
Die Städte und Gemeinden im Saarland sowie der Regionalverband Saarbrücken sind für die Ausweisung geeigneter Flächen zuständig und erstellen entsprechende Flächennutzungspläne. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie hat auf Basis einer Potenzialstudie festgelegt, wie viel Prozent der Gemeindeflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Insgesamt sollen im Saarland zwei Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen genutzt werden. Diese 0,2 Prozentpunkte über dem Bundesziel resultieren aus dem saarländischen Energiefahrplan.
Potenzialstudie und Zuweisung
Die Potenzialstudie, durchgeführt von der Bosch & Partner GmbH in Kooperation mit Fraunhofer IEE, ermittelte ein realistisches Flächenpotenzial von etwa 8.197 Hektar, was 3,19 Prozent der saarländischen Landesfläche entspricht. Diese bewerteten Potenzialflächen bilden die Grundlage für die Zuweisung der Teilflächenziele an die Kommunen.
Planung und Genehmigung
Im Saarland sind verschiedene Ministerien und Behörden für den Ausbau und die Steuerung der Windenergie zuständig. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Verkehr legt die politischen Rahmenbedingungen und Ziele fest. Die Planungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) ermöglichen es Städten und Gemeinden, potenzielle Windenergiegebiete festzulegen und den Ausbau zu steuern. Die Landesplanung, Bauleitplanung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ist hier die Genehmigungsbehörde.
Für Windenergieanlagen ab 50 Metern Höhe ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) prüft die planerischen Voraussetzungen und mögliche Einwände wie Natur- und Artenschutz sowie den Schutz der Menschen.
Regelungen im Wald
Windenergieanlagen sind im saarländischen Wald grundsätzlich zulässig. Das Landeswaldgesetz von 2017 schützt jedoch historisch alte Waldstandorte besonders. Diese Flächen stehen für Windenergieanlagen nur in Ausnahmefällen zur Verfügung, etwa wenn sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können. Kommunal- und Privatwaldflächen sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Im Klimaschutzkonzept der Stadt Sulzbach steht folgendes zum Standort: „Generell besteht in Sulzbach mit 5,3 ms auf 160 m Nabenhöhe eine eher geringe Windhöffigkeit. Jedoch eignet sich die etwa 3,8 ha große Fläche dennoch für 2 Schwachwindanlagen. Sollten beide möglichen Anlage gebaut werden, besteht somit ein theoretisches Potenzial von etwa 24,00 MW. Diese reichen theoretisch aus, um etwa 31 % des jährlichen Gesamtstrombedarfs innerhalb der Kommune zu decken.“