Grenzpendler, die trotz der Corona-Krise zur Arbeit über die Grenze müssen – etwa medizinisches Personal – müssen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorweisen. Das Wirtschaftsministerium greift den saarländischen Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Vorlage unter die Arme, die nur noch ausgefüllt werden muss. Im Notrufportal für die Wirtschaft steht das Dokument ab sofort zur Verfügung.
Ministerin Rehlinger: „In der Krise kommt es auf Zusammenhalt an. Wir tun, was wir können, um Unternehmen in dieser schwierigen Lage zu helfen. Auch mit kleinen Dingen.“
Das Dokument orientiert sich am luxemburgischen Beispiel und wird von der Bundespolizei anerkannt.
Bescheinigung für Berufspendler Saarland – Frankreich (PDF 0,1 MB)
Bescheinigung für Berufspendler Saarland – Luxemburg (PDF 0,1 MB)