Wolfgang Knies wurde am 9. November 1934 als Sohn eines Bibliothekars in Mainz geboren.
Zunächst besuchte er das Humanistische Gymnasium in Mainz, später das Realgymnasium in Grünberg (Hessen) und absolvierte sein Abitur 1954 an der Oranienschule in Wiesbaden. Danach begann er das Studium der Rechtswissenschaften in seiner Heimatstadt Mainz, wechselte er nach München an die Ludwig-Maximilians-Universität, wo er beide Staatsexamen ablegte.
Ab 1959 arbeitete er am dortigen Institut für Strafrechtswissenschaft und Rechtsphilosophie, ab 1970 am Institut für Öffentliches Recht. Nach seiner Promotion, die er 1966 abschloss, habilitierte sich Knies in den Bereichen Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht. 1971 erhielt er den Ruf an die Universität des Saarlandes. Von 1977 bis 1980 diente Wolfgang Knies als Richter am Verfassungsgerichtshof des Saarlandes. Obwohl er zunächst keiner Partei angehörte, wurde Knies in das Kabinett des saarländischen Ministerpräsidenten Werner Zeyer berufen. Zuerst als Minister für Kultus, Bildung und Sport (1980–1984), anschließend war er für die Ressorts Rechtspflege und Bundesangelegenheiten zuständig.
1985 ging er wieder zurück an die Universität des Saarlandes, bis er im Mai 1987 vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht als Nachfolger von Georg-Berndt Oschatz in dessen Kabinett berufen wurde. Dort leitete er das Kultusressort bis Ende 1988.
Im Anschluss nahm er erneut seine Lehrtätigkeit an der Universität des Saarlandes auf. Er wurde zum 31. März 2003 entpflichtet. In den Jahren 1975 bis 1980 war Knies Mitglied der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten.
Er verstarb am 20. Oktober 2019.