StartPanoramaZehnter Jahrestag der Erderschütterung vom 23. Februar 2008:

Zehnter Jahrestag der Erderschütterung vom 23. Februar 2008:

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RAG übernahm Verantwortung und steht bis heute zu ihren Verpflichtungen im Land

Morgen jährt sich zum zehnten Mal die schwere, bergbaubedingte Erderschütterung vom 23. Februar 2008. Dieses Ereignis ist eng verbunden mit dem Ende des aktiven Steinkohlenbergbaus 2012 an der Saar, das einen herausfordernden Entwicklungsprozess ausgelöst hat, der das Saarland seitdem beschäftigt.

Die RAG stoppte damals mit sofortiger Wirkung den Kohlenabbau in der Primsmulde und verlagerte die Kohlengewinnung in bereits bekannte Abbaubereiche. Schon zum 14. März 2008 beschloss der Aufsichtsrat die neue Abbauplanung. Dadurch blieben weitere spürbare Erderschütterungen aus und die RAG konnte ihre Lieferverpflichtungen, unter anderem zur Sicherung der saarländischen Kraftwerke, einhalten. Gleichzeitig hat die RAG den Personalabbau der Folgejahre sozial-verträglich gestaltet. Dies war das Ergebnis großer Anstrengungen der Mitbestimmung, der unterschiedlichen Unternehmensbereiche und der Mitarbeiter selbst – insbesondere derjenigen, die im Ruhrgebiet oder Ibbenbüren ihre Tätigkeit fortsetzen mussten. Notwendige Voraussetzung dafür war die Fortsetzung des Bergbaus bis 2012.

Auch mit Blick auf die Regulierung der erschütterungsbedingten Schäden stand die RAG zu ihrer Verantwortung: Rund 7.700 Schadensmeldungen, meist Risse an Gebäuden oder zu Bruch gegangene Gegenstände, gingen als Folge des Ereignisses ein. Innerhalb eines Jahres wurden 90 Prozent davon reguliert, auch die Schäden an der Kirche St. Blasius in Saarwellingen. Personenschäden oder Schäden an Ver- oder Entsorgungsleitungen sind damals nicht entstanden. 2012 schloss das Unternehmen einen Vergleich mit dem Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar. Darin wurde je nach Wohnort eine einmalige Entschädigung als „Wohnwertminderung“ festgelegt und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ausgezahlt.

 

Heute steht das Saarland mitten im Strukturwandel, den das Ende des Bergbaus ausgelöst hat. Die Aufgaben der RAG haben sich verändert: Sie konzentriert sich nun in enger Abstimmung mit der Landesregierung, den Kommunen, Verbänden und der Wirtschaft auf die aktive Gestaltung der Nachbergbau-Ära. Zentrale Aufgaben sind dabei das Flächenmanagement und die Grubenwasserhaltung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bergbau-unser-erbe.de

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