StartRegionalverband SaarbrückenSaarbrückenZKE erinnert Bürgerinnen und Bürger an Räumpflicht für Gehwege und Straßenabschnitte

ZKE erinnert Bürgerinnen und Bürger an Räumpflicht für Gehwege und Straßenabschnitte

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Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) der Stadt Saarbrücken weist erneut darauf hin, dass Anwohnerinnen und Anwohner selbst für die Schneeräumung und Eisbeseitigung auf Gehwegen und Straßenabschnitten vor ihren Anwesen verantwortlich sind. Dies soll Rutschgefahr und Unfälle im Winter vorbeugen.

Verpflichtung der Anlieger: Räumen und Streuen

Grundsätzlich sind Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht kann über Hausordnung oder Mietvertrag an Mieter übertragen werden. Schnee muss werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein, wenn er über Nacht gefallen ist. Bei akuter Rutschgefahr muss gegebenenfalls mehrmals täglich geräumt werden, spätestens jedoch bis 20 Uhr.

Für Gehwege gilt, dass mindestens ein Meter Breite schnee- und eisfrei bleiben muss; in Fußgängerzonen sind es zwei Meter. Falls es glatt ist, dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Der Einsatz von Streusalz ist lediglich bei Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen erlaubt.

Lagerung und Freihalten von Schneemassen

Geräumter Schnee sollte so am Fahrbahnrand gelagert werden, dass der Verkehr nicht behindert wird. Mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende und Personen mit Kinderwagen sollten weiterhin sicher die Straßenseite wechseln können. Dafür empfiehlt der ZKE, an Gehwegrändern ebene Durchgänge freizulassen. Zudem sollten Gullys und Hydranten freigehalten werden, damit Tauwasser abfließen kann.

Winterdienst des ZKE: Differenzierte Prioritäten

Während der ZKE in Saarbrücken verkehrswichtige Straßen und Zugänge zu Krankenhäusern sowie zentrale Buslinien prioritär räumt und streut, wird bei wenig befahrenen Straßen nur bei dringendem Bedarf gehandelt. Fußgängerüberwege, Fahrradwege und Brücken werden ebenfalls maschinell und manuell geräumt, soweit der ZKE dafür zuständig ist.

Mit diesem differenzierten Winterdienstkonzept sorgt der ZKE für ein sicheres Vorankommen im Winter und erinnert die Anwohner an ihre wichtige Rolle im Winterdienst.

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