Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) übernimmt ab 2018 die Gehwegreinigung für 20 Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte in den Stadtteilen St. Johann und St. Arnual. Diese Änderung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag, 5. Dezember, beschlossen. Ziel des Stadtratsbeschlusses ist es, die Sauberkeit in den betroffenen Straßen zu verbessern.
Derzeit reinigt der ZKE in den betroffenen Straßen nur die Fahrbahnen und Straßenrinnen, die Reinigung der Bürgersteige ist hingegen Anliegerpflicht.
ZKE-Werkleiter Bernd Selzner: „Der Gesamteindruck nach der Straßenreinigung ist oft nicht zufriedenstellend, da die Gehwege größtenteils nicht regelmäßig und nicht häufig genug gereinigt werden. Nicht selten machen auch Verunreinigungen, die vom Gehweg auf die Straße geweht werden, den sauberen Eindruck der Fahrbahn schnell wieder zunichte.“
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZKE reinigen die Gehwege grundsätzlich zeitnah nach den Fahrbahnen. „Das soll verhindern, dass Verunreinigungen vom Gehweg auf die Straße geweht werden können und umgekehrt“, so Selzner. Die Gehwege werden genauso häufig gereinigt wie die Fahrbahn.
Die neue Straßenreinigungssatzung mit einer Übersicht der Straßen und Gehwege, die vom ZKE gereinigt werden, gibt es ab Januar 2018, unter www.zke-sb.de/strassenliste.
Auswirkung auf die Gebühren
Die Übernahme der Gehwegreinigung durch den ZKE wird sich entsprechend der Größe der zu reinigenden Fläche auf die Reinigungsgebühren auswirken. „Ein Haus mit einer Front von zehn Metern hätte beispielsweise bei einer Gehwegbreite von 1,50 Metern in der Reinigungsklasse F 1 (einmal wöchentliche Reinigung) eine erhöhte Reinigungsgebühr von rund 7,65 Euro jährlich, in der Reinigungsklasse F 5 (fünfmal wöchentliche Reinigung) von 38,25 Euro jährlich zur Folge“, erklärt Werkleiter Bernd Selzner. „Wir denken, dass die neue Regelung trotz der Erhöhung auch im Interesse der meisten Vermieter und Anwohner ist, da sie zu einem saubereren Wohnviertel beiträgt und sich dadurch die Lebensqualität für sie verbessert.“
Wichtig für alle Betroffenen ist, dass sie den Winterdienst, also das Räumen und Streuen der Gehwege bei Schnee und Glätte in den Reinigungsklassen F 1 bis F 7, weiterhin in Eigenverantwortung durchführen müssen.
Betroffene Straßen
St. Johann
Am Stadtgraben
Beethovenstraße
Birnengäßchen
Bormannspfad
Christianenweg
Faktoreistraße
Fritz-Dobisch-Straße
Hafenstraße
Karcherstraße
Knappschaftsplatz (Straße)
Kohlwaagstraße
Lortzingstraße
Mozartstraße
Mühlenstraße
Schillerplatz (Straße)
Schubertstraße
Sulzbachstraße (von der Kaiserstraße bis zum Ende)
Ursulinenstraße (von der Kaiser- bis zur Richard-Wagner-Straße)
Viktoriastraße (Anliegerstraße)
St. Arnual
Theodor-Heuss-Straße