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Zum Jahresende rät Verbraucherschutzminister Jost zu Vernunft und Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk

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Alle Jahre wieder finden sich Neuheiten im Sortiment der Böller, Raketen und Kleinstfeuerwerke. Der sprühende Ätna oder das drehende Sonnenrad sind alte Bekannte, und dennoch wird in der Euphorie über das neue Jahr manch riskante Abschussrampe verwendet, kein Sicherheitsabstand eingehalten und versucht, Blindgänger doch noch zu zünden. „Die fröhliche Stimmung bei der traditionellen Silvesterknallerei darf nicht zu Leichtsinn im Umgang mit Feuerwerkskörpern führen“, appelliert Verbraucherschutzminister Reinhold Jost zum Umgang mit Silvesterböllern. „Tausende Menschen in Deutschland erleiden in der Nacht zum Jahreswechsel akute Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden und Verbrennungen durch Silvesterknaller. Wer sich und seine Mitmenschen schützen will, muss einfach Abstand halten.“

Wichtig auch: Nichts in Personengruppen werfen! Und größere Knallkörper zum Anzünden immer auf den Boden legen. Eltern sollten zudem bei ihren Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten. Bei Kunstfasern besteht erhöhte Verbrennungsgefahr.

Schon beim Kauf sollten Verbraucher darauf achten, dass auf der Verpackung die Kennzeichnung mit CE-Zeichen und Registriernummer aufgedruckt ist. So ist gewährleistet, dass nur geprüftes Kleinstfeuerwerk verkauft wird. Böller ohne CE-Prüfzeichen dürfen nach den neuen Richtlinien nicht mehr verwendet werden.
Zu Hause müssen Feuerwerkskörper sicher gelagert werden: Auf dem warmen Ofen und neben Kerzen und Tannenbaum sind keine geeigneten Lagerplätze. Wichtig ist im nächsten Schritt, die aufgedruckte oder beigefügte Anleitung aufmerksam durchzulesen und auch zu beachten. Viele Unfälle lassen sich auf diese Weise vermeiden.

Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffrecht in Kategorien eingeteilt: Unter Kleinfeuerwerk Kategorie 1 fallen z.B. Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Diese dürfen Kinder erst ab einem Alter von 12 Jahren besitzen und abbrennen. Für den Erwerb und Umgang mit Kleinfeuerwerk Kategorie 2, wie z. B. Raketen, Sonnenräder und Chinaböller, muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

Das Kleinfeuerwerk für Silvester darf ab dem 28.12.2017 verkauft werden. Das Abbrennen selbst ist aber nur zum Jahreswechsel, in der Nacht vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt.

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