Die heftigen lokalen Unwetter im Mai und Juni 2018 haben nicht nur Privatpersonen, sondern auch vielen Vereinen in den betroffenen Gemeinden schwere Schäden zugefügt. Deshalb hat die Staatskanzlei, neben dem Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Soforthilfe für die betroffene Bevölkerung, zusätzlich einen Härtefallfonds für ehrenamtliche Organisationen und Vereine auf den Weg gebracht.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Viele Vereinsheime, Sportplätze und kulturelle Einrichtungen wurden von diesem Unwetter ganz oder teilweise zerstört. Zur Pflege unserer Vereinskultur im Saarland ist es für die Staatskanzlei eine Pflicht, den betroffenen Vereinen nach unseren Möglichkeiten zu helfen. Wir werden die Schäden zwar nicht zu 100 Prozent ersetzen können, die finanziellen Zuwendungen aus diesem Härtefallfonds sind aber ein unterstützender Beitrag zur Behebung gravierender Schäden.“
Insgesamt haben 15 Vereine aus den betroffenen Gemeinden einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus diesem Härtefallfonds des Ministerpräsidenten gestellt. Eine Kommission mit Vertretern aus dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag und der Staatskanzlei hat die Anträge geprüft und über die Vergabe der Zuwendungen an die einzelnen Vereine entschieden. Die Anträge auf Bezuschussung wurden nach der Schadenshöhe in vier Kategorien eingeteilt. In die ersten beiden Kategorien wurden sieben Vereine eingeteilt. Diese erhalten zwischen 800 bis 2500 Euro Fördergeld. Acht weitere Vereine der beiden höheren Kategorien erhalten aus dem Härtefallfonds 3.000 bzw. 4.000 Euro. Insgesamt beläuft sich die Gesamtsumme der Zuwendungen auf rund 40.810 Euro