Insgesamt 332 Anträge sind seit Beginn des Stipendienprogramms II, das am 31. Mai 2021 ausgelaufen ist, beim Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) eingegangen. Durch das Programm werden Solokünstler*innen im Saarland in Form von einmalig ausgezahlten Stipendien in Höhe von 3.000 € dabei unterstützt, ihre künstlerische Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie fortzusetzen.
Die Anträge stammen aus verschiedenen, künstlerischen Bereichen: 130 Anträge aus dem Bereich Musik, 49 Anträge aus den Bereichen Theater, Schauspiel und Tanz und weitere 153 Anträge aus den Bereichen Bildende Kunst und Literatur. Bereits 254 Anträge in Höhe von insgesamt 762.000 € wurden bewilligt, davon sind 157 in Höhe von 471.000 € bereits ausgezahlt. Weitere 78 Anträge befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Fünf Anträge mussten bislang abgelehnt werden, da die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt wurden.
Kulturministerin Christine Streichert-Clivot erklärt dazu: „Bereits die erste Ausgabe des Stipendienprogramms im letzten Jahr war sehr erfolgreich und wurde positiv aufgenommen. Bei der Neuauflage des Programms ging es diesmal nicht um eine rein finanzielle Förderung, sondern vor allem darum, das künstlerische Arbeiten der soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler an sich zu unterstützen. Dass nun fast dreimal so viele Anträge als im letzten Jahr eingegangen sind, freut mich sehr und zeigt noch einmal, dass unsere saarländischen Künstlerinnen und Künstlern auch während der Pandemie künstlerisch tätig sind und ihre Arbeit fortsetzen können. Das ist ein wichtiges Signal.“
Nach Ablauf des Stipendiums, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2021, müssen die Antragsteller*innen dem Ministerium für Bildung und Kultur einen Arbeitsnachweis in Form einer Dokumentation, eines Tätigkeitsberichts oder Ähnliches über die künstlerische Arbeit, für die das Stipendium genutzt wurde, vorlegen.